Was von KI-Systemen erwartet wird

und wann ihr Einsatz faktisch zur Pflicht wird

05.02.2025

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Mit dem EU AI Act, bestehenden Datenschutzregelungen und zunehmender Digitalisierung entsteht bei vielen Entscheidern die Frage, ob und ab wann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verpflichtend wird. Die Antwort ist differenziert: KI ist nicht vorgeschrieben – Verantwortung und Struktur jedoch sehr wohl.

Keine generelle KI-Pflicht

Weder der EU AI Act noch nationale Gesetze schreiben Unternehmen aktuell vor, KI einzusetzen. Der Gesetzgeber verfolgt keinen Zwang zur Automatisierung oder Digitalisierung um jeden Preis. Unternehmen behalten grundsätzlich die Freiheit, Prozesse weiterhin manuell oder klassisch digital abzubilden.

Entscheidend ist jedoch: Sobald KI eingesetzt wird, greifen klare Anforderungen.

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Was der Gesetzgeber von KI-Systemen erwartet

Der regulatorische Fokus liegt nicht auf der Existenz von KI, sondern auf deren Beherrschbarkeit. Erwartet wird, dass KI-Systeme:

– nachvollziehbar funktionieren

– dokumentiert und erklärbar sind

– auf kontrollierten Daten basieren

– Risiken systematisch berücksichtigen

– organisatorisch verantwortet werden

Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob KI intern oder extern entwickelt wurde. Auch Standardsoftware, Cloud-Lösungen oder integrierte KI-Funktionen fallen darunter, sobald sie unternehmerische Entscheidungen beeinflussen oder Prozesse steuern.

Transparenz und Dokumentation als Kernanforderung

Ein zentrales Element ist die Nachweisfähigkeit. Unternehmen müssen in der Lage sein, Auskunft darüber zu geben:

– welche KI-Systeme eingesetzt werden

– zu welchem Zweck

– mit welchen Daten

– unter welcher Verantwortung

– und mit welchen Kontrollmechanismen

Diese Erwartungen bestehen bereits heute implizit – durch Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsanforderungen und interne Kontrollpflichten – und werden durch den EU AI Act deutlich konkretisiert.

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Wann KI faktisch zur Pflicht wird

Auch ohne formale KI-Pflicht entsteht in der Praxis ein indirekter Zwang. In bestimmten Situationen wird der Einsatz von KI erwartet oder vorausgesetzt, etwa:

– wenn Effizienz, Geschwindigkeit oder Skalierbarkeit wirtschaftlich nicht mehr ohne Automatisierung erreichbar sind

– wenn Wettbewerber KI erfolgreich einsetzen und Marktstandards verschieben

– wenn öffentliche Auftraggeber oder regulierte Partner digitale und automatisierte Prozesse voraussetzen

– wenn Dokumentations-, Prüf- oder Reportinganforderungen manuell kaum noch erfüllbar sind

In diesen Fällen wird nicht der Einsatz von KI vorgeschrieben, sondern der Verzicht zunehmend zum Nachteil.

Öffentliche Hand und regulierte Branchen

Besonders im Umfeld öffentlicher Institutionen, Finanzwirtschaft, Gesundheitswesen und kritischer Infrastruktur steigen die Erwartungen an digitale Reife. Hier geht es weniger um Innovationsdruck als um Prozesssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Effizienz.

KI wird dort nicht als Experiment betrachtet, sondern als Werkzeug, das – richtig gesteuert – helfen soll, steigende Anforderungen überhaupt bewältigen zu können.

Verantwortung bleibt beim Unternehmen

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, Verantwortung liege beim Softwareanbieter. Regulatorisch ist klar: Die Verantwortung liegt beim Anwender. Unternehmen müssen sicherstellen, dass eingesetzte KI-Systeme den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen entsprechen – unabhängig davon, wer sie entwickelt hat.

Das macht Governance, zentrale Steuerung und Dokumentation unverzichtbar.

Fazit

KI wird nicht gesetzlich erzwungen, aber strukturell erwartet. Unternehmen stehen nicht vor der Frage, ob sie KI einsetzen müssen, sondern ob sie darauf vorbereitet sind, KI verantwortungsvoll zu steuern.

Wer frühzeitig Transparenz, Governance und klare Strukturen schafft, behält Handlungsspielraum. Wer abwartet, riskiert, unter Zeit-, Kosten- und Regulierungsdruck reagieren zu müssen.

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